Verordnung und Abrechnung
Die Kosten für Abklärung, Beratung und Therapie (bei Bedarf Weg-,
Zeitentschädigung) werden in der Regel durch die Versicherung abzüglich
des üblichen Selbstbehalts übernommen.
Es bedarf einer Verordnung, die durch den (Haus-) Arzt ausgestellt wird.
Das Verordnungsformular kann mit dem folgenden Link heruntergeladen werden: