Verordnung und Abrechnung

Die Kosten für Abklärung, Beratung und Therapie (bei Bedarf Weg-, Zeitentschädigung) werden in der Regel durch die Versicherung abzüglich des üblichen Selbstbehalts übernommen.
Es bedarf einer Verordnung, die durch den (Haus-) Arzt ausgestellt wird.

Das Verordnungsformular kann mit dem folgenden Link heruntergeladen werden:

Verordnungsformular (pdf)

Verordnungsformular (docx / Word)